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16.04.2021

"Für Handwerksbetriebe stellt diese gesetzliche Verpflichtung eine massive Belastung dar"

Statement von FEHR-Präsident Christoph Hansen zu der Testpflicht in Betrieben und zur bundeseinheitlichen Notbremse.

FEHR-Präsident Christoph Hansen. Bild: FEHR

„Ab Montag, den 19. April 2021, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter mindestens 1-mal pro Woche mit einem Corona-Schnelltest auf die Infektion zu testen. Bei häufig wechselnden Personenkontakt wird sogar 2-mal pro Woche zu einem Test geraten. Für Handwerksbetriebe stellt diese gesetzliche Verpflichtung eine massive Belastung dar. Denn die Unternehmen müssen nicht nur die Masken selbst organisieren und bestellen, sondern auch den eigentlichen Test durchführen. Letzteres erfolgt gezwungenermaßen während der Arbeitszeit und kann je nach Betriebsgröße entsprechend lange dauern. Die Frage, wer für die entstandenen Kosten und den Arbeitsausfall aufkommt, beantwortet die Politik selbstverständlich nicht. Allein die Beschaffung der Tests dürfte jedoch mehrere tausend Euro kosten. Die Innungsfachbetriebe des FEHR beschäftigen zusammen rund 50.000 Mitarbeiter. Bei zwei Tests pro Woche à 5 Euro das Stück wären dies in einem Zeitraum von 20 Wochen 10 Millionen Euro, die unsere Betriebe zu tragen hätten. Eine stattliche Summe, die den durch die Pandemie eh schon belasteten Unternehmen zusätzlich aufgebürdet wird. Für den FEHR ist dieser Umstand nicht akzeptabel. Eine Beteiligung des Staates an den Kosten wäre hier zu begrüßen.

Statt die Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Unternehmen zu verlagern, wäre von Anfang an eine konsequente und vorausschauende Infektionseindämmung von Seiten der Politik notwendig gewesen. 

Fachkräfte sind im E-Handwerk rar. Ein Ausfall durch Krankheit oder Quarantäne des Mitarbeiters zieht oftmals wirtschaftliche Konsequenzen für den Betrieb nach sich. Das E-Handwerk hat daher bereits vor der gesetzlichen Pflicht im großen Umfang seine Mitarbeiter auf eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus getestet. Waren für die Betriebe Tests nicht oder nur eingeschränkt möglich, lag dies in erster Linie an den nicht verfügbaren Test-Kits. Für Tests, die nicht lieferbar sind, können die Unternehmen jedoch nicht verantwortlich gemacht werden. Dies ist Aufgabe der Politik. Betriebe abzustrafen, die aufgrund fehlender Kits nicht testen können, wie es der Beschluss vorsieht, ist völlig unangemessen und zeugt von Ignoranz. Auch wird hierdurch außer Acht gelassen, welchen großen Beitrag das Handwerk zur Infektionseindämmung bereits geleistet hat.

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist in ihnen Regelungen sehr allgemein und damit interpretationsanfällig. Der Entschluss des Bundes nach dem Wirrwarr der Länder die Notbremse zu ziehen und eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, war somit mehr als überfällig. Für Handwerksbetriebe wurde damit mehr Planungssicherheit geschaffen. Dies gilt besonders für jene Betriebe, die wie die Innungsfachbetriebe des FEHR auch überregional tätig sind. Bleibt zu hoffen, dass bei einer sich regional entspannenden Pandemielage auch die Öffnung von Ladengeschäften vorangetrieben wird. Schließlich brauchen nicht nur die Betriebe, sondern auch die Bevölkerung die Hoffnung, dass in einem überschaubaren Zeitraum wieder die alte Normalität zurückkehrt.“

 

 

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